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§1 Allgemein

1. Der Anspruch auf Nutzung der Leistungen beschränkt sich auf die vereinbarten Standorte.
2. Fun Fitness GbR behält sich eine Änderung der Öffnungszeiten vor.
3. Jeder Benutzer der Räume unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals der Fun Fitness GbR Folge zu leisten. Die Hausordnung ist in den Studioräumen ausgehängt.
4. Der Benutzer hat sich vor Nutzung der Räume und Einrichtungen von einer qualifizierten Person einweisen zu lassen.
5. Das Rauchen in den Räumen der Fun Fitness GbR ist strengstens untersagt.
6. Wer grob gegen die Regeln des Anstands verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die vereinbarten Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu begleichen sind.
7. Das Mitbringen von Getränken ist gestattet.
8. Geräte und Trainingsmaterial müssen ordnungsgemäß behandelt und nach Nutzung aufgeräumt werden.
9. Das Trainieren in der Fun Fitness GbR ist nur mit Sportbekleidung erlaubt.
10. Minderjährigen ist das Trainieren zwischen 22.00h und 06.00h untersagt.
11. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen/betonten Filmaufnahmen zu Mitteilungs- oder Werbezwecken im Internet oder Printmedien.

§2 Haftungsbeschränkung

12. Für mitgeführte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc., wird keine Haftung übernommen.
13. Sachbeschädigung in den Räumen und an Einrichtungsgegenständen der Fun Fitness GbR werden auf Kosten dessen behoben, der sie nachweislich bewirkt oder verursacht hat. Gleiches gilt für grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigung.
14. Die Haftung der Fun Fitness GbR für jeglichen Schaden während der Benutzung der Räume, inkl. Zugangswege der Fun Fitness GbR, wird ausgeschlossen, soweit nicht vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
15. Fun Fitness GbR übernimmt keinerlei Haftung für körperliche, geistige oder materielle Schäden des Mitglieds. Hierzu zählen auch Schäden, die durch temporäre Leistungsstörungen oder Beanstandungen jedweder Art erfolgen können.
16. Fun Fitness GbR haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fun Fitness GbR, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht zählt insbesondere die fortlaufende Bereitstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.

§3 Beiträge und Gebühren

17. Die mit diesem Vertrag vereinbarten Beiträge (Regel- und Sonderbeiträge), sind bei Abschluss des Vertrages vollständig fällig. Soweit nicht anderslautend schriftlich vereinbart wurde, wird eine ratierliche Zahlung, wie im Mitgliedsvertrag aufgeführt, vereinbart.

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

18. Nach der Erstvertragslaufzeit geht die Vereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat zum Monatsende. Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen nicht. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang des Kündigungsschreibens. Die Beweislast zum Nachweis der ordentlichen Kündigung liegt beim Mitglied.

§5 Kündigungsrechte und Aussprechen des Hausverbots durch Fun Fitness GbR

19. Befindet sich ein Mitglied mit 4 wöchentlichen Beitragszahlungen in Verzug, so berechtigt dies, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die Fun Fitness GbR behält sich im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grunde die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Regeln gegen das Mitglied vor. Eine Kündigung aus sonstigem, wichtigem Grunde, bleibt hiervon unberührt.
20. Die Einnahme sowie der Handel von/mit anabolen Steroiden jeglicher Art, ist in den gesamten Räumen und Zugangswegen der Fun Fitness GbR strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zwangsläufig zum Hausverbot. Ein verhängtes Hausverbot entbindet nicht von der Vertragsverfüllung.

§6 Kündigung durch das Mitglied

21. Das Mitglied ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
a. Bei Eintritt einer Schwangerschaft
b. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Fun Fitness GbR unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner Kurse möglich und unschädlich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
c. Bei Schließung der Fun Fitness GbR und bei Verlegung des Standorts, sofern die Distanz zum Wohnort des Mitglieds dann mehr als 20 Kilometer beträgt.

In den Fällen a und b wird die Kündigung nur dann wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Schwangerschaft oder Erkrankung bestätigt. Vorübergehende Krankheiten oder Verletzungen entbinden das Mitglied nicht von der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge. Sie begründen kein Kündigungsrecht.

§7 Stilllegung des Vertrages

22. Das Mitglied kann im Fall einer Behinderung den Vertrag für die Dauer der Behinderung stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung darf pro Jahr maximal 3 Wochen bei mindestens wöchentlicher Stilllegung betragen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
23. Bei Erkrankungen kann der Vertrag für die Dauer der Krankheit stillgelegt werden. Mit Beendigung der Krankheit wird das Vertragsverhältnis fortgeführt und für die Dauer der Stilllegung(en) verlängert.

§8 Schlussbestimmungen

24. Nachträgliche Absprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
25. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nah kommende Regelung zu treffen.

Ich habe diese Vertragsbedingungen gelesen und verstanden. Ein Exemplar wurde mir zu meiner Mitgliedsvereinbarung ausgehändigt.

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